Wir begleiten Menschen durch schwierige Lebenssituationen
Kompetenz trifft auf Menschlichkeit – das ist der Kern unserer Arbeit in St. Margrethen.
Zur StartseiteAus der Region – für die Region
Die Kanzlei Rheintal wurde mit einem klaren Anspruch gegründet: Familien in der Ostschweiz sollen Zugang zu fundierter familienrechtlicher Beratung haben, die sowohl fachlich kompetent als auch menschlich einfühlsam ist. Was mit einem kleinen Büro an der Bahnhofstrasse begann, hat sich zu einer festen Anlaufstelle für Familien in der gesamten Region entwickelt.
Unser Ansatz ist geprägt von der Überzeugung, dass rechtliche Begleitung dann am wirkungsvollsten ist, wenn sie die Lebensrealität der Betroffenen ernst nimmt. Familienrechtliche Fragen sind keine abstrakten Paragraphen – sie betreffen Menschen in oft verletzlichen Momenten ihres Lebens.
Ob binationale Eheplanung, grenzüberschreitende Kindschaftsangelegenheiten oder familiäre Spannungen – wir verstehen die Vielschichtigkeit dieser Situationen und handeln entsprechend: überlegt, sachkundig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
12+
Jahre Erfahrung im Familienrecht
480+
Familien begleitet
3
Spezialisierte Leistungsbereiche
CH · DE · AT
Grenzüberschreitende Erfahrung
Womit wir uns verpflichten
Zuhören zuerst
Wir beginnen jede Beratung damit, Ihre Situation vollständig zu verstehen. Rechtliche Handlungsoptionen entwickeln wir erst danach – auf Grundlage Ihrer tatsächlichen Bedürfnisse.
Absolute Diskretion
Vertraulichkeit ist keine Option, sondern eine Selbstverständlichkeit. Alles, was Sie uns anvertrauen, bleibt zwischen uns – gebunden durch Berufsgeheimnis und persönliche Integrität.
Klare Orientierung
Wir erklären rechtliche Zusammenhänge verständlich. Keine Fachjargonflut, keine unklaren Aussagen – Sie wissen stets, wo Sie stehen und was als nächstes kommt.
Menschen hinter der Kanzlei
Unser kleines, eingespieltes Team verbindet juristische Fachkenntnisse mit echtem Verständnis für menschliche Lebensrealitäten.
Monika Leuthold
Leitende Rechtsanwältin
Spezialisiert auf binationale Ehe und internationales Familienrecht. Mehr als zehn Jahre Erfahrung in grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten.
Thomas Rüegg
Rechtsanwalt & Mediator
Zertifizierter Mediator mit Fokus auf Konfliktdeeskalation in Familiensituationen. Verbindet juristische Präzision mit lösungsorientiertem Denken.
Sabine Keller
Rechtsassistentin & Klientenbetreuung
Erste Ansprechperson für Klientenanfragen. Koordiniert Termine, verwaltet Dokumentenprozesse und stellt sicher, dass jedes Anliegen zeitnah bearbeitet wird.
Unser Qualitätsversprechen
Wir halten uns an klare berufliche und ethische Standards – nicht weil wir müssen, sondern weil es unsere Klienten verdienen.
Zulassung beim Anwaltsverband
Alle Anwältinnen und Anwälte sind beim Schweizerischen Anwaltsverband SAV zugelassen und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen des BGFA.
Berufsgeheimnispflicht
Die anwaltliche Schweigepflicht schützt alle vertraulichen Informationen, die uns anvertraut werden – gesetzlich verankert und von uns gelebte Praxis.
Datenschutz nach nDSG
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich nach den Vorgaben des revidierten Schweizerischen Datenschutzgesetzes sowie der DSGVO.
Kontinuierliche Weiterbildung
Familienrecht ist im Wandel. Unser Team nimmt regelmässig an Fachfortbildungen und einschlägigen Konferenzen teil, um aktuelle Rechtsentwicklungen im Blick zu behalten.
Transparente Honorare
Wir legen Preisrahmen vorab fest und informieren Sie rechtzeitig, wenn sich der Aufwand verändert. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen auf der Rechnung.
Mehrsprachige Beratung
Wir beraten auf Deutsch und können bei binationalen Angelegenheiten auf ein Netzwerk von Partnern in verschiedenen Sprachen und Rechtssystemen zurückgreifen.
Familienrechtliche Expertise in der Ostschweiz
Das Schweizer Familienrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das nicht nur nationales Recht, sondern häufig auch internationale Abkommen und ausländische Rechtsordnungen berührt. Gerade in der Grenzregion Ostschweiz – mit unmittelbarer Nähe zu Deutschland und Österreich – ergeben sich daraus spezifische Herausforderungen für Familien unterschiedlicher Herkunft.
Die Kanzlei Rheintal ist mit diesen Besonderheiten vertraut. Unsere Erfahrung im Bereich binationaler Ehen und grenzüberschreitender Kindschaftsverfahren erlaubt es uns, präzise und vorausschauend zu beraten – unter Berücksichtigung der jeweils massgeblichen Rechtsordnungen und internationalen Übereinkommen wie dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.
Gleichzeitig legen wir grossen Wert darauf, dass unsere Klientinnen und Klienten die Rechtslage verständlich erklärt bekommen. Juristisches Fachwissen ist nur dann nützlich, wenn es die Menschen erreicht, für die es gedacht ist. Das ist unser Anspruch – in jeder Beratung, bei jeder Entscheidung.
Möchten Sie uns kennenlernen?
Ein erstes Gespräch ist oft der wichtigste Schritt. Wir nehmen uns die Zeit, die Ihre Situation erfordert.
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